Das Einkommensteuerrecht als wichtiger Teilbereich des Steuerrechts tangiert unser Leben an zahlreichen Stellen. Wir vertreten hierbei Steuerpflichtige im Veranlagungsverfahren sowie bei Rechtsbehelfs- sowie finanzgerichtlichen Prozessen.
Wir beurteilen hierbei (u.a.):
- Abfindungen
- Ausbildungskosten
- Spenden
- Unterhaltszahlungen